4. Weiterentwicklung von Studiengängen
Die Weiterentwicklung der Studiengänge erfolgt durch zentrale und dezentrale Wirkmechanismen.
Die Fakultäten sind für die Qualität ihrer Studiengänge verantwortlich und bedienen sich der etablierten Vorgehensweisen zur regelmäßigen anlassbezogenen curricularen und strukturellen Anpassung der Studiengänge. Der Qualitätskriterienkatalog steht auch bei dieser Entwicklungsphase als Referenzrahmen zur Verfügung.
Die zentralen Gremien (Senat bzw. Senatskommission Studium und Lehre) können regulierend eingreifen. Sollte im Laufe des Qualitätsturnus auf Grundlage der jährlichen Qualitätsberichte und der Evaluierung der Erfüllung der Qualitätskriterien festgestellt werden, dass die Qualitätssicherung in Frage steht, können die Gremien Maßnahmen auf verschiedenen Eskalationsstufen ergreifen (siehe Satzung zur Sicherung und Entwicklung von Qualität in Studium und Lehre).
Die entsprechende Umsetzung der Maßnahmen wird durch den/die zentrale/r Qualitätsbeauftragte/r begleitet und nachgehalten.
Die OVGU folgt hierbei dem Selbstverständnis, Studiengänge als grundsätzlich qualitätsgesichert zu betrachten und schließt Studiengänge deshalb aktiv aus dem Qualitätsentwicklungssystem aus, sollte die qualitätsgesicherte Weiterentwicklung fehlschlagen.
Mit positiver Evaluation der Qualitätskriterien für jeden Studiengang durch die zentralen Gremien wird ein neuer Qualitätsturnus sowie -kreislauf gestartet.