Beteiligte
Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der einzelnen Einheiten und Gremien sind im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und der Grundordnung der Universität festegelegt und werden für den Bereich Studium und Lehre durch die Qualitätssatzung weiter differenziert. So unterliegen Qualitätsmaßnahmen im Bereich Studium und Lehre grundsätzlich der Verantwortung der Fakultäten bzw. Dekanate sowie des Senats und Rektorats. Die Organisation von Studium und Lehre übernehmen auf Ebene des Rektorats insbesondere der Prorektor bzw. die Prorektorin für Studium und Lehre und an den Fakultäten der Studiendekan bzw. die Studiendekanin. Beide können aus dieser Zuständigkeit entstehende Aufgaben delegieren.
Neben den etablierten zentralen und dezentralen Gremien wurden Qualitätsbeauftragte auf zentraler (zentrale/r Qualitätsbeauftragte/r, ZQB), dezentraler (Fakultätsqualitätsbeauftragte/r, FQB) und studentischer Ebene (studentische/r Qualitätsbeauftragte/r SQB) eingeführt. So wird sichergestellt, dass es sowohl in jeder Fakultät als auch auf zentraler Ebene und für die Gruppe der Studierenden eine/n dezidierte/n Ansprechpartner/in für alle Belange in diesem Bereich gibt. Gemeinsam bilden die Qualitätsbeauftragten sowie weitere Mitglieder (VertreterInnen ZLB/ZWW) die regelmäßig tagende Arbeitsgruppe der Qualitätsbeauftragten, welche neben einem kontinuierlichen Austausch der Arbeitsebene auch die Reflexion und Weiterentwicklung des Systems für die maßgeblichen Gremien vorbereitet.
Weiterhin sind die Partner und Partnerinnen unmittelbar am QES beteiligt. Hierzu gehören insbesondere die zentralen Einrichtung Zentrum für Lehrerbildung sowie Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung als auch die Otto-von-Guericke Business School bei den für sie maßgebenden Studiengängen. Grundlegend ist auch die regelmäßige Reflexion der Studiengänge mittels externer Expertise. Hierfür ist der regelmäßige und verbindliche Austausch mit den kooperierenden Hochschulen sowie Vertretern und Vertreterinnen aus Wissenschaft, Berufspraxis und Alumni sowie die jeweils zuständigen Ministerien bei reglementierten Studiengängen fester Bestandteil des QES.
Abb.: Beteiligte im QES, eigene Darstellung.
Die Qualitätsbeauftragten für Studium und Lehre sind für die Sicherstellung der Abläufe und Prozesse im Rahmen des Qualitätsentwicklunssystems und gemeinsam in der Arbeitsgruppe der Qualitätsbeauftragten für die Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Systems, insb. der Prozesse und Instrumente, zuständig (siehe auch Beteiligte im QES).
Qualitätsbeauftragte sind Ansprechpartner und -partnerinnen für alle Mitglieder der OVGU und insbesondere für Ihren jeweiligen Wirkungsbereich. Sie unterstützen insb. die gewählten Gremien und Ämter auf zentraler und dezentraler Ebene.
Zentrale Qualitätsbeauftragte
Neben der Prorektorin für Studium und Lehre und dem Dezernat Studiengangelegenheiten bzw. dem Studierendenrat, unterstützen die zentrale und der studentische Qualitätsbeauftragte die zentralen Belange im QES.
Zentrale Qualitätsbeauftragte (ZQB) |
Anni Holzäpfel |
Studentischer Qualitätsbeauftragter (SQB) |
Fakultätsqualitätsbeauftragte (FQB's)
Auf Ebene der Fakultäten unterstützen die Fakultätsbeauftragten insbesondere das Dekanat bzw. den jeweiligen Studiendekan/die jeweilige Studiendekanin (Prodekan/in für Studium und Lehre).
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Birgit Magdowski |
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Jens Potter |
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Jana Görs |
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Dr. Sonja Meyer-von Haeseler |
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Dr. Katrin Werwick |
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Anette Diez |
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Manuela Dullin |
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Stand: 2024-07