Qualitätskriterienkatalog
Der Qualitätskriterienkatalog ist eine Zusammenführung der Vorgaben aus
- dem Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG-LSA)
- dem Studienakkreditierungstaatsvertrag und der Studienakkreditierungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (StAkkrVO)
- der Approbationsordnung für Ärzte
- des Psychotherapeutengesetzes
- dem Leitbild und Leitlinien für Studium und Lehre der OVGU
- der Satzung zur Sicherung und Entwicklung von Qualität in Lehre und Studium an der OVGU
- den zusätzlich jeweils gültigen Regularien für kooperative und reglementierte sowie Studiengänge mit besonderem Profilanspruch.
Im Sinne einer transparenten und einheitlichen Qualitätskultur dient er den an Studium und Lehre Beteiligten als verbindlicher Orientierungsrahmen zur Koordination der qualitätsrelevanten Prozesse. Die Fakultäten können die inhaltliche Ausgestaltung der Kriterien entsprechend der jeweiligen Fachkultur konkretisieren. Der Katalog wird fortlaufend durch die zentralen Organe der OVGU weiterentwickelt und bei Bedarf angepasst.
Er unterteilt sich in fünf Teilabschnitte mit den übergeordneten Merkmalen:
FORMALE KRITERIEN (A) Studienstruktur und –dauer, Studiengangsprofile, Zugangsvoraussetzungen und Übergänge zw. den Studienangeboten, Abschlussgrade und Abschlussbezeichnungen, Modularisierung, Leistungspunktesystem und -vergabe, Qualifikationsziele und Abschlussniveau, Umsetzung des Curriculums, Studiendokumente, Gestaltung des Curriculums Lehramt, Kooperationen (optional) |
FACHLICH-INHALTLICHE KRITERIEN (B) Studiengangskonzeption, Studiengangsorganisation und -umsetzung, fachlich-inhaltliche Gestaltung, Studienerfolg und -zufriedenheit |
KONZEPTIONELLE KRITERIEN (C) Qualitätsentwicklungssystem, Maßnahmen zur Umsetzung des QES im Studiengang |
KOOPERATIONEN (D) JOINT DEGREE (E) |