QES in den Fakultäten
In Ergänzung zur Satzung zur Sicherung und Entwicklung von Qualität in Studium und Lehre habe die Fakultäten eigene Ausführungsbestimmungen, welche die fakultätsspezifischen Prozesse regeln. Diese werden in Autonomie der Fakultäten vom jeweiligen Fakultätsrat beschlossen. Aufgrund der Besonderheit der Studiengänge mit Lehramtsbezug, verabschieden die verantwortenden Fakultäten (FHW und FMA) in Absprache mit allen weiteren Fakultäten eine gesonderte Ausführungsbestimmung. Diese werden in einem andauerndend Prozess nach und nach durch OVGU-weite Regelungen abgelöst und darin integriert.
In diesen Dokumenten, welche auch andere Bezeichnung, wie z.B. Leitfaden oder Richtlinie tragen können, werden insbesondere folgende Aspekte über die Qualitätssatzung hinaus geregelt:
- Zuständigkeiten innerhalb der Fakultät,
- Verkürzung des Qualitätsturnus,
- Regelkreise der Fakultät, insb. Nachhaltung von Maßnahmen,
- Ausgestaltung Studiengangsgespräche und -konferenzen,
- Modalitäten zur Evaluation.
Weitere Hinweise und Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Fakultäten bzw. des Zentrums für Lehrerbildung.
- Fakultät für Elektro- und Informationstechnik
- Fakultät für Humanwissenschaften
- Fakultät für Informatik
- Fakultät für Mathematik
- Fakultät für Maschinenbau
- Medizinische Fakultät
- Fakultät für Naturwissenschaften
- Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik
- Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Die Ausführungsbestimmungen können aus dem internen Netz der OVGU bzw. mit VPN-Zugang in den HÖBs eingesehen werden.
Die Qualitätsbeauftragten der Fakultäten finden Sie hier.