Zunächst muss geklärt werden, ob es sich bei der Änderung um eine „wesentliche Änderung“ handelt. Hierzu dient die Checkliste Studiengang ändern; eine Beratung von K33 zur Einordnung wird empfohlen. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn die Stammdaten (bspw. Studiengangsbezeichnung, Regelstudienzeit, etc.) oder die grundlegenden Inhalte (bspw. Curriculum, Qualifikationsziele, etc.) eines Studiengangs geändert werden. Sofern die Änderung nicht das Ergebnis einer Maßnahme des QES ist, kann es zu einer erneuten Prüfung der Akkreditierung des Studiengangs kommen (siehe Kapitel 5 des Prozesshandbuchs).
Stellt die Änderung – allein oder im Zusammenspiel aller Änderungen – eine übliche inhaltliche Weiterentwicklung innerhalb des bisherigen Studiengangs dar (z. B. Modernisierung, Erweiterung)? Bleiben die akkreditierungsrelevante Identität und die maßgeblichen Rahmenbedingungen des Studiengangs durch die Änderung erhalten? Bleibt der Gesamtrahmen erhalten und damit Qualifikationsziele, Profil, Ressourcen und wesentliche Merkmale des Studiengangs insgesamt bestehen?
Handelt es sich nicht um eine wesentliche Änderung oder ist die wesentliche Änderung Ergebnis der Instrumente des QES, werden folglich nach Rücksprache mit K33 die Studiengangsdokumente überarbeitet. Die Fakultät entwirft die Studiendokumente und legt diese der Rechtsstelle und K33 vor (beachten Sie hierzu die Leitfäden und Vorlagen und Musterstudiendokumente). Dort werden sie auf rechtliche sowie akkreditierungsrelevante Aspekte geprüft (Einhaltung Hochschulgesetz, Qualitätskriterien). Die so geprüften Dokumente werden durch die Fakultät der KSL vorgelegt, welche dem Senat die weitere Behandlung empfiehlt. Dieser nimmt zu den Dokumenten Stellung, bei positivem Votum genehmigt anschließend der:die Rektor:in die Dokumente und unterzeichnet diese. Die Studiendokumente bzw. -informationen werden danach in den Hochschulöffentlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.
Dabei ist zu beachten, dass bei Änderung zum Wintersemester der Antrag mit dazugehörigen Dokumenten im März vorliegen muss. Die Prüfungen durch K-R, K33 und URZ-V beginnen im Dezember des Vorjahres. Für eine Änderung zum Sommersemester müssen die Dokumente im vorherigen Oktober vorliegen; die Prüfungen durch K-R, K33 und URZ-V beginnen im Juni des Vorjahres. Die Prüfschritte durch K-R, K33 und URZ-V erfolgen parallel. Bei den angegebenen Zeiträumen zur Prüfung der Studiengangsdokumente handelt es sich um Schätzungen. Die Bearbeitungszeit kann sich z. B. durch erhöhtes Arbeitsaufkommen verlängern. Über eine eventuelle Neu-Akkreditierung, die je nach Umfang nur die Änderung oder ggf. den gesamten Studiengang betreffen, entscheidet der Senat in der Regel eine Sitzung später (April bzw. November). Die Prozessschritte zur Nachbereitung können jedoch bereits gestartet werden.
Bei der Nachbereitung jedweder Änderung des Studiengangs, müssen folgende Prozessschritte beachtet werden: Kongruenz des Modulhandbuchs prüfen, Studierendenmarketing über Änderung informieren, allgemeine Studienberatung per Studiengangsinformationsblatt über Änderung informieren, URZ-V über Änderung informieren sowie Diploma Supplement prüfen und bei relevanten Änderungen Anpassungen an Diploma Supplement vornehmen.
Sind alle Schritte erledigt, gilt der Prozess als abgeschlossen. Der Studiengang wurde dann erfolgreich geändert.