Standards
Die Hochschulleitung legt auf Grundlage des Vorschlags der Task Force Systemakkreditierung dem zentralen Modell der Sicherung und Entwicklung der Qualität in Studium und Lehre Standards zugrunde, die sowohl für die Qualitätsbeauftragten als auch für die Fakultäten handlungsleitend sein sollen:
Strukturstandards
Institutionelle und organisatorische Kontexte, inkl. personeller, räumlicher, materieller und sächlicher Voraussetzungen
- Das Qualitätsentwicklungssystem an der OVGU wird unter Nutzung und Erhalt bestehender Ressourcen entwickelt und etabliert.
- Das Qualitätsentwicklungssystem entspricht aktuellen wissenschaftlichen Standards und wird wissenschaftlich durch die Hochschulforschung an der OVGU begleitet.
- Das System folgt dem Subsidiaritätsprinzip.
- Das System wird durch die Qualitätsbeauftragten koordiniert und begleitet.
- Die Qualitätsentwicklung wird von den Fakultäten gemeinsam mit der Hochschulleitung verantwortet.
- Jede Fakultät bestimmt mindestens eine/n Qualitätsbeauftragte/n.
- Die Qualitätsstrategie der Fakultäten richtet sich an den zentralen Vorgaben und Standards aus und findet sich in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen wieder.
Prozessstandards
Handlungen, Interaktionen, Erfahrungen, Arbeitsabläufe und Adressatenbeteiligung zu verändern bzw. einzubeziehen
- Die Erarbeitung und Implementierung des Systems erfolgt prozessorientiert anhand von geschlossenen Regelkreisen.
- Die Hochschule definiert auf Grundlage des gemeinsamen Qualitätsverständnisses Ziele, zentrale Prozesse und allgemeine Standards für Studium und Lehre an der OVGU.
- Gemeinsam mit den Fakultäten und Studierenden werden diese Standards und Prozessabläufe differenziert, weiterentwickelt und auf deren Wirksamkeit überprüft.
- Die Fakultäten entwickeln und etablieren eigenständig weiterführende Maßnahmen im Rahmen des Qualitätsentwicklungssystems und evaluieren diese (fakultätsspezifische Ausführungsbestimmungen).
- Die Qualitätsbeauftragten der Fakultäten stehen in regelmäßigen Austausch (AG QB) untereinander und mit dem/der zentralen sowie studentischen Qualitätsbeauftragten und informieren über aktuelle Maßnahmen der Qualitätsentwicklung an der Fakultät sowie deren Evaluation.
- Der/Die zentrale Qualitätsbeauftragte wird in alle zentralen Projekte zur Verbesserung der Studien- und Lehrqualität eingebunden.
- Die am Qualitätsentwicklungssystem Beteiligten, insbesondere die Qualitätsbeauftragten, stehen ständig im nationalen und internationalen sowie hochschulinternen Austausch, berichten regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und passen das System entsprechend an.
Ergebnisstandards
Sicherstellung der Zielbindung des Qualitätshandelns, Erfassung des Grades der Zielerreichung (Effektivität) und das Kosten-Nutzen-Verhältnis (Effizienz), Analyse von Output und Outcome (Leistung und deren Wirksamkeit)
- Alle Mitglieder der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg setzen aufgrund ihres gemeinsamen Qualitätsverständnisses eine hochwertige Qualitätskultur in Studium und Lehre um, welche auf Vertrauen, Transparenz und kollegialer Weiterentwicklung fußt.
- Die etablierten Standards und Verfahren greifen bestehende Stärken und Abläufe auf, integrieren diese und tragen den Besonderheiten der Fakultäten durch individuellen Gestaltungsspielraum Rechnung.
- Das Qualitätsentwicklungssystem ist anlassbezogen und aufwandsrealistisch gestaltet und wird regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft.
- Die Analyse der Zielerreichung erfolgt auf Grundlage der Einbeziehung der Expertise aller an Studium und Lehre Beteiligten sowie externen Sachverstandes und der kritischen Auseinandersetzung mit studiengangsrelevanten Informationen und Daten.