Studiengangsgespräche und -konferenzen
Studiengangsgespräche und -konferenzen sind die zentralen Instrumente zur Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre. Sie erzeugen eine Dialogatmosphäre und -kultur, durch die die Fakultäten 360-Grad-Feedbacks von Seiten der Studierenden, Lehrenden und Externen erhalten, wie es bei formalisierten Begutachtungen nicht geleistet werden kann.
Die Fakultäten gestalten die in der Qualitätssatzung zu den Studiengangsgesprächen und -konferenzen vorgegebenen zeitlichen und strukturellen Vorgaben entsprechend ihrer eigenen Infrastruktur qualitätssichernder Prozesse und Strukturen aus. Festlegungen hierzu sind über die Ausführungsbestimmungen niederzulegen.
So wird sichergestellt, dass mindestens einmal im Jahr ein Austausch aller wesentlichen Beteiligten über den Studiengang stattfindet. Durch die Dokumentierung der Inhalte sowie wesentlicher Maßnahme und Evaluierung selbiger wird mittels Pflege des Qualitätskriterienkatalogs zudem sichergestellt, dass alle akkreditierungsrelevanten Vorgaben eingehalten werden.
Studiengangsgespräche
... finden anlassbezogen, aber mindestens einmal jährlich und studiengangsöffentlich in den Fakultäten statt.
Es nehmen teil
- der/die Studiengangverantwortliche
- Studierende
- Professorinnen und Professoren
- weitere Lehrende (gemäß §4 Abs. 1 Qualitätssatzung OVGU).
Vertreter/innen des Dekanats (z.B. FQB/StudiendenkanIn) sind zu beteiligen.
Weitere Beteiligte sind im Bedarfsfall hinzuzuziehen. Mindestens einmal im Qualitätsturnus (max. 8 Jahre, siehe Ausführungsbestimmung) sind fakultätsexterne Universitätsmitglieder sowie der/die FQB hinzuzuziehen.
Studiengangskonferenzen
... werden anlassbezogen, aber mindestens einmal im Qualitätsturnus hochschulöffentlich durchgeführt. Sie können ein Studiengangsgespräch ersetzen.
Es nehmen teil
- der/die Studiengangsverantwortliche,
- Studierende (intern und extern),
- Professorinnen und Professoren
- weitere Lehrende (gemäß §4 Abs. 1 Qualitätssatzung OVGU)
- Vertreter und Vertreterinnen des Dekanats,
- der/die jeweils zuständige dezentrale und zentrale Qualitätsbeauftragte,
- Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Studiengangs,
- professorale Fachvertreter und -vertreterinnen aus anderen Hochschulen sowie
- Vertreter bzw. Vertreterinnen der Berufspraxis, die nicht Angehörige der Universität sind.
Bei kooperativen Studiengängen sind angemessen Vertreter/innen der kooperierenden Hochschule zu beteiligen. Bei den für sie maßgebenden Studiengängen werden dem ZLB und ZWW, den mit der Universität kooperierenden Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereiches (z.B. Otto-von-Guericke Business School Magdeburg) sowie den zuständigen Ministerien Mitwirkungsbefugnisse eingeräumt.